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27.08.2012 - Alljährlicher Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken


Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden, wenn die Sicht bzw. der Verkehr bei Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen durch überhängende Äste, oder zu breit und zu hoch wachsende Hecken beeinträchtigt wird.

Aufgrund dessen, wurde vom Landratsamtes Forchheim ankündigt, dass künftig Straßen in denen Äste von Bäumen und Hecken in das Lichtraumprofil, oder in den Verkehrsraum hängen nicht mehr von der Müllabfuhr angefahren werden.

Deshalb gilt generell:

1. Anpflanzungen aller Art (Wuchs bei Pflanzungen beachten), Zäune, Stapel, Haufen u. ä. dürfen nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Wird der Besitzer oder Eigentümer bei entsprechenden Fällen nicht tätig, hat er deren Beseitigung zu dulden. Die Ausführung dieser Maßnahme wird entsprechend in Rechnung gestellt.
2. Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
3. Straßenlampen oder Schilder an der Grundstücksgrenze sind bei Bedarf freizuschneiden um die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Auch ortsfremden Personen wird somit die Orientierung erleichtert.
4. Anpflanzungen dürfen auch nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen, da besonders Kinder gefährdet sind, die bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, da sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet werden. Neben möglichen Verletzungen des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
5. Grundstückseigentümer haben auch das sog. „Lichtraumprofil“ einzuhalten.





6. Der Bewuchs in den Rinnen muss gemäß Straßenreinigungssatzung regelmäßig entfernt werden, da Wurzeln die Rinnen nachhaltig schaden können. Somit müssen Straßen und Gehwege früher saniert werden, wobei die dabei anfallenden Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.


Neunkirchen a. Brand,
den 20.08.2012


H. Richter
1. Bürgermeister



Diese Meldung war von 27.08.2012 bis 23.09.2012 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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