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10.02.2013 - Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste


In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum

14. März 2013

schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Neunkirchen a. Brand, Innerer Markt 1 (altes Rathaus) ZiNr. 1 - 5

Wir benötigen folgende Angaben:

 Familienname, ggf. Geburtsname und Vorname
 Geburtsdatum und -ort
 Straße, Hausnummer und Wohnort
 Beruf
 Angaben über Zeiten früherer Schöffentätigkeiten:

Einen Vordruck zur Bewerbung können Sie bei den o. g. Stellen erhalten oder hier oder unter

http://www.neunkirchen-am-brand.de/rathaus/formulare/

selbst ausdrucken. An vorgenannten Stellen ist auch die Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 veröffentlicht. Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur
Verfügung.



Richter
1. Bürgermeister

Schöffenbekanntmachung:
Schöffenbewerbungsbogen:


Diese Meldung war von 10.02.2013 bis 15.03.2013 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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