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Der Bauausschuss des Marktgemeinderats hat für einen Teilbereich des Hirtengrabens eine Einbahnregelung für Kfz beschlossen, um ein Ausfahren vom Hirtengraben in die Hetzleser Straße zu unterbinden. Grundlage hierfür war der Vorschlag eines Fachbüros, da der Hirtengraben im Bereich der Anwesen Hirtengraben 1 u. 6 eine schmale Fahrbahn aufweist, die einen Begegnungsverkehr nicht zulässt; zudem ist die Ausfahrt in die Hetzleser Straße auf Grund der Einmündung im Kreuzungsbereich sehr unübersichtlich. Die Polizeiinspektion Forchheim hat die Regelung befürwortet.