Datum | 07.11.2008 |
Uhrzeit | 00:00:00 |
Name | Grüngutabholung in allen Ortsteilen außer Neunkirchen und Rosenbach |
Ort | |
Zusatzinfo | • Hinweise zur Straßensammlung von Gartenabfällen aus Haushalten Für den reibungslosen Ablauf der Sammlung beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise: • Wer kann die Gartenabfallsammlung in Anspruch nehmen? Die Gartenabfallsammlung kann von allen bebauten Grundstücken, die an die Müllabfuhr des Landkreises angeschlossen sind, in Anspruch genommen werden. • Wo? Die Sammlung beginnt ab 6.00 Uhr; ab diesem Zeitpunkt müssen am genannten Termin die Gartenabfälle gebündelt dort bereit liegen, wo ansonsten die Mülltonnen zur Leerung stehen. Liegt das Material nicht rechtzeitig bereit, besteht kein Anspruch auf Abholung! Alle Straßen werden nur einmal befahren. Sackgassen können nur befahren werden, wenn die Durchfahrt nicht durch parkende Autos behindert wird. Durch die bereitgelegten Gartenabfälle darf der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden. • Wie ? Alle Gartenabfälle müssen handlich gebündelt (mit Schnur) zur Abholung bereitstehen. Die Länge des Grüngutes darf max..1,50 m, die Stärke der Äste max.10 cm betragen. Die Gartenabfälle werden von Hand aufgeladen; deshalb bitte keine zu großen oder schweren Bündel herauslegen (Bündelgewicht nicht mehr als 25 kg). Loses Material kann in Eimern und Säcken bereitgestellt werden. Die Säcke werden dabei möglicherweise aufgeschnitten. Säcke bitte nicht zubinden. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass auf die Bündel kein weiteres ungebündeltes Grüngut gelegt wird, was bei den letzten Straßensammlungen leider häufig der Fall war. In solchen Fällen kann der gesamte Gartenabfall nicht mitgenommen werden! Die Gartenabfälle werden ausnahmslos nur abgefahren, wenn sie wie beschrieben bereitgestellt wurden. Mengenbegrenzung: haushaltsübliche Mengen, max. 3 m³ • Was nicht? Von der Gartenabfallsammlung sind folgende Materialien ausgeschlossen und werden daher nicht mitgenommen: • ungebündeltes Material, Blumenerde, Küchenabfälle, Fallobst, Wurzelstöcke sowie Baumstämme oder Äste mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm. • Großmengen (zum Beispiel gefällter Baum oder Heckenrodung) werden im Rahmen dieser Sammlung nicht abgefahren. • pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege sowie Gewerbe sowie • behandeltes Holz, z. B. Bretter, Latten, Balken, Pfähle, Obstkisten • Die Sammlung wird im Auftrag des Landkreises Forchheim von der Firma Veolia (früher SULO), Pettstadt durchgeführt. • Für Rückfragen steht die Abfallberatung zur Verfügung, Tel. 09191 / 86 505. |