Datum | 07.11.2011 |
Uhrzeit | 00:00:00 |
Name | Grüngutsammlung |
Ort | Baad, Ebersbach, Ermreuth, Gleisenhof, Großenbuch, Rödlas, Saarmühle, Vogelhof, Wellucken |
Zusatzinfo | Hinweise zur Straßensammlung von Gartenabfällen aus Haushalten im Landkreis Forchheim Der Landkreis Forchheim bietet im Herbst 2011 als besondere Serviceleistung eine Straßensammlung für Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Die Sammlung wird von der Firma Veolia, Pettstadt, durchgeführt. Damit die Sammlung reibungslos ablaufen kann, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten: Wer kann die Gartenabfallsammlung in Anspruch nehmen? Die Gartenabfallsammlung kann von allen bebauten Grundstücken, die an die Müllabfuhr des Landkreises angeschlossen sind, in Anspruch genommen werden. Wo? Die Sammlung beginnt ab 6.00 Uhr; zu diesem Zeitpunkt müssen am Abfuhrtag die Gartenabfälle gebündelt dort bereit liegen, wo ansonsten die Mülltonnen zur Leerung stehen. Liegt das Material nicht rechtzeitig bereit, besteht kein Anspruch auf Abholung! Alle Straßen werden nur einmal befahren. Erst im Nachhinein bereitgelegtes Grüngut wird nicht gesondert abgeholt! Sackgassen werden nur befahren, wenn die Durchfahrt nicht durch parkende Autos behindert ist und eine Wendemöglichkeit für große Entsorgungsfahrzeuge besteht. Durch die bereitgelegten Gartenabfälle darf der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden. Falls die Straße am Abfuhrtag wegen einer Baustelle oder aus anderen Gründen nicht befahren werden kann, bringen Sie die Gartenabfälle bitte an die nächste befahrbare Straße vor. Wie ? Alle Gartenabfälle müssen handlich gebündelt (mit Schnur) zur Abholung bereitstehen. Die Länge des Grüngutes darf max. 1,50 m, die Stärke der Äste max.10 cm betragen. Die Gartenabfälle werden von Hand verladen; deshalb bitte keine zu großen oder schweren Bündel herauslegen (Bündelgewicht nicht mehr als 25 kg). Lose Laubhaufen und ungebündelte pflanzliche Kleinteile werden nicht mitgenommen. Loses Material kann jedoch in Eimern und Säcken bereitgestellt werden. Säcke bitte nicht zubinden. Bei Bedarf werden die Säcke dennoch aufgeschnitten, um sie schneller entleeren zu können. Die leeren (Kunststoff-) Säcke werden zurückgelassen und sind von den Bürgern, die ihre Gartenabfälle darin bereitgestellt haben, wieder wegzuräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass auf die Bündel kein weiteres ungebündeltes Grüngut gelegt wird, was bei den letzten Straßensammlungen leider häufig der Fall war. In solchen Fällen wird u. U. der gesamte Gartenabfall nicht mitgenommen! Die Gartenabfälle werden ausnahmslos nur abgefahren, wenn sie wie beschrieben bereitgestellt wurden. Mengenbegrenzung: haushaltsübliche Mengen, max. 3 m³ Was nicht? Von der Gartenabfallsammlung sind folgende Materialien ausgeschlossen und werden daher nicht mitgenommen: • ungebündeltes Material, Blumenerde, Küchenabfälle, Fallobst, Wurzelstöcke sowie Baumstämme oder Äste mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm. • Großmengen (zum Beispiel gefällter Baum oder Heckenrodung) werden im Rahmen dieser Sammlung nicht abgefahren. • pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege sowie Gewerbe • behandeltes Holz, z. B. Bretter, Latten, Balken, Pfähle, Obstkisten Die Sammlung wird im Auftrag des Landkreises Forchheim von der Firma Veolia, Pettstadt durchgeführt. Für Fragen zur Straßensammlung sowie für die weitere Erfassung von Gartenabfällen an bestimmten Wertstoffhöfen bzw. an der Deponie Gosberg steht die Abfallberatung des Landkreises gerne zur Verfügung, Tel. 09191 / 86-6101. |