Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger,
der Markt Neunkirchen hat es sich zum Ziel gesetzt, das Zentrum Neunkirchens als attraktiven und lebendigen Mittelpunkt der Marktgemeinde zu stärken. Dazu sollen in den kommenden Jahren weitere städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und Anreize für private Baumaßnahmen geschaffen werden. Die bisher durchgeführten Maßnahmen im Ortskern von Neunkirchen am Brand basierten auf der vorbereitenden städtebaulichen Untersuchung aus dem Jahr 1991. So konnten in den letzten rund 30 Jahren mit finanzieller Unterstützung des Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramms viele Maßnahmen durchgeführt werden, bspw. die Sanierung des Zehntspeichers mit Vorplatz, Anlegung eines zentralen Busbahnhofs, Neugestaltung des Kirchplatzes, usw.
Mit dem jetzt vorliegenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Bürogemeinschaft Salm&Stegen/Transform vom November 2021 und der neuen Festlegung des Sanierungsgebiets für den Bereich „Ortskern Neunkirchen a. Brand mit Brandbach und Zu den Heuwiesen“ wurden die formalen Voraussetzungen zur Durchführung der Sanierung geschaffen. Das ISEK beinhaltet eine Bilanzierung der bisherigen Sanierungstätigkeiten und verfahrensrechtliche Empfehlungen zur künftigen städtebaulichen Sanierung.
Gleiches gilt natürlich für den Ortsteil Ermreuth, für dessen Ortskern bereits im Jahr 2002 auf Grundlage der vorbereitenden städtebaulichen Untersuchung des Büros Ritter-Krauß das Sanierungsgebiet „Ortskern Ermreuth“ festgelegt wurde.
Mit dieser Bekanntmachung möchten wir Sie über den aktuellen Stand der beiden Verfahren informieren, offene Fragen beantworten und Ihr Interesse wecken, sich an der Umsetzung der Sanierungsziele zu beteiligen.
Ihr
Martin Walz
1. Bürgermeister
Informationsschreiben zu den beiden Sanierungsgebieten
Bekanntmachung Sanierungssatzung Neunkirchen
Lageplan des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Hauptort Neunkirchen a. Brand
Bekanntmachung Sanierungssatzung Ermreuth