| Nordbayerische Nachrichten - 25.09.2009 |
| Streit um Handy-Mast |
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| Betreiber klagte vor Verwaltungsgericht — Heute Urteil BAYREUTH — Aufregung und viel Unmut aufgrund einer geplanten Mobilfunkstation gibt es seit 2007 in Neunkirchen am Brand im Landkreis Forchheim. Nun ging der Streit vor das Verwaltungsgericht Bayreuth. Ein Mobilfunkbetreiber will auf einer Anhöhe der Fränkischen Alb einen Sendemast bauen. Weil ihm die Gemeinde und das Landratsamt die Baugenehmigung verweigert, klagte das Unternehmen nun vor dem Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung will die Justiz heute Freitag fällen. Im März 2007 hatte der Betreiber im Gemeinderat einen Bauantrag eingereicht mit dem Begehren, auf der höchsten Stelle des Hockenberges – zwischen Neunkirchen und dem Ortsteil Großenbuch – einen 46,5 Meter hohen Stahlgittermast mit dazugehöriger technischer Ausstattung zu errichten. In etwa 150 Meter von der Station existiert eine Wohnbebauung. Zwei Monate später verweigerte der Gemeinderat die Baugenehmigung — unter anderem mit dem Verweis auf einen Flächennutzungsplan für Telekommunikationseinrichtungen. Kritisiert wurde, dass die Sendeanlage das Landschaftsbild verschandele. Das Gremium beschloss zudem, dass auch das Landratsamt Forchheim den Bauantrag zurückstellen sollte, was auch geschah. Nach einigen bürokratischen Vorgängen zwischen den Behörden reichte der Betreiber Anfang 2009 Klage beim Verwaltungsgericht ein. Seine Begründung: der Bescheid des Landratsamtes sei rechtswidrig, eine Baugenehmigung müsse erteilt werden. Privilegiertes Vorhaben Der Vorsitzende Richter Otto Schröppel erklärte, dass nun die Justiz entscheiden müsse, ob der Flächennutzungsplan Gültigkeite habe. Er erklärte auch, dass Mobilfunkstationen genauso wie Windkraftanlagen privilegierte Vorhaben seien, die im Außenbereich zugelassen werden müssen. Hinsichtlich der Immissionsbelastungen gebe es vom Gesetzgeber inzwischen Grenzwerte, die beim Vorhaben des Klägers auch eingehalten würden. Rechtsanwalt Hans-Friedrich Hacker, der die Gemeinde vertritt, sagte, dass man dem Unternehmen sechs alternative Standorte rund um die Gemeinde angeboten habe. Die Flächen seien zum Teil am Waldrand und ein Mast würde dort nicht so auffallen. Die Baugenehmigung werde vor allem deshalb nicht erteilt, da die favorisierte Anlage die Umgebung verschandele. Hacker: „Manche Masten stehen wie ein Spargel in der Landschaft.“ Reinhard Göller vom Landratsamt Forchheim stimmte zu, dass die Anlage, vor allem wenn man von Süden und Osten aus zum Ort fährt, deutlich und unschön auffallen würde. Anders sah dies der Justiziar des Betreibers Christoph Rimmelspacher. Er glaubte, dass die Gemeinde aufgrund der Rechtslage schon längst die Genehmigung hätte erteilen müssen. Derzeit überlege man, aufgrund der Verweigerung Schadensersatz geltend zu machen. Keiner der anderen Standorte käme aufgrund technischer Gegebenheiten in Betracht. Bei dem Standort habe man berücksichtigen müssen, dass die technischen Anlagen im Raum Erlangen nicht gestört werden dürfen. Der Justiziar kritisierte auch, dass in einem Gutachten des Umweltinstitutes sein favorisierter Standort nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Möglicherweise seien auch in dem Anhörungsverfahren die Träger der öffentlichen Belange und der Gemeinderat nicht ausreichend über sein Projekt informiert worden. Richter Otto Schröppel erinnerte daran, dass bei Nichterteilung der Baugenehmigung der Sendemast alternativ auch innerhalb des Ortes gebaut werden könnte. Heute gibt das Verwaltungsgericht das Urteil bekannt. Sollte der Klage des Betreibers stattgegeben werden, müsste das Landratsamt dem Betreiber bald die Baugenehmigung erteilen. DAGMAR DIETRICH |